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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Coaching und Seminare

Veranstalter:

Bleicher Medien GmbH

Geschäftsbereich dbw COACHING

Weilimdorfer Straße 76

70839 Gerlingen

07156 / 4308 – 0

info@bleicher-medien.de

Handelsregister Amtsgericht Stuttgart, HRB 203797

 

 

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Coaching/Seminar-Veranstalters nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Teilnehmer“ genannt.

1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von 10 Werktagen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.

 

2. Vertragsgegenstand

2.1 Der Veranstalter bietet Coachingveranstaltungen und Seminare an. Diese können von der in der jeweiligen Veranstaltung angegebenen Maximalzahl an Teilnehmern besucht werden. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter unter anderem in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und dem der Buchung einer Veranstaltung vorausgehenden individuellen Angebot bekannt gegeben.

2.2 Grundlegender Gegenstand des Vertrages/Aufgabenbezeichnung

Vereinbart wird eine Coachingveranstaltung für eine mit dem Teilnehmer definierte Gruppe. Inhalt, Zeitpunkt, Dauer, Ort und gebuchte Personenzahl sind dem individuellen Angebot zu entnehmen. Die im bestätigten Angebot festgelegte Personenzahl ist bindend und nicht zu überschreiten. Bei Gruppen-Pauschalpreisen ist durch eine nicht vom Veranstalter verursachte geringere Teilnehmerzahl keine Reduzierung der Teilnahmegebühr vorgesehen.

 

3. Zustandekommen des Vertrages

 

3.1 Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung des unterschriebenen Angebots auf dem Postweg, per Fax, per elektronischer Post oder durch mündliche Absprache und anschließendem Nachreichen einer schriftlichen Angebotsannahme. Durch Bezahlung der Anzahlungsrechnung gilt die Veranstaltung ebenfalls als gebucht.

3.2 Der Teilnehmer erhält nach Angebotsannahme eine Auftragsbestätigung sowie eine Anzahlungsrechnung.

3.3 Die Angebotsannahme ist verbindlich.

Eine Stornierung oder Terminverschiebung seitens des Teilnehmers ist ausnahmsweise mit Einwilligung des Veranstalters bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Ab zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird die Anzahlung einbehalten, ab einer Woche vor Veranstaltungsbeginn ist der Seminarbetrag ohne Abschlag voll zu zahlen. Der Veranstalter behält sich generell vor, bereits entstandene Kosten zusätzlich geltend zu machen.

3.4 Bei einer Gruppenanmeldung schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person mit der Angebotsannahme einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich.

 

3.5 Der Veranstalter behält sich vor, die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten zu verschieben oder abzusagen. Er hat dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot vorzulegen. Lehnt der Teilnehmer dieses ab, wird die Teilnahmegebühr vollständig erlassen und ihm bereits bezahlte Anzahlungen unverzüglich zurückerstattet.

3.6 Für vom Veranstalter nicht verschuldete, § 3.5 betreffende Umstände besteht kein Schadensersatzanspruch seitens des Teilnehmers.

 

4. Vertragsdauer und Vergütung

 

4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

 

4.2 Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der Angabe in der Auftragsbestätigung des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

 

4.3 Sämtliche Zahlungen sind nach den auf der Rechnung oder Anzahlungsrechnung angegebenen Zahlungsbedingungen ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen seit Fälligkeit in Höhe von 10% berechnet, sofern der Teilnehmer keinen geringeren Schaden nachweist. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

4.4 Barauslagen, Spesen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Eventuelle Anreisekosten werden gemäß Angebot berechnet.

 

4.5 Veranstaltungen, die zur Durchführung das Equipment und zusätzliche Mitarbeiter des Veranstalters benötigen, können nur im Einzelfall und nach Eignungsprüfung in die Räumlichkeiten des Teilnehmers verlegt werden. In diesem Fall werden die Kosten für Ausstattung und Mitarbeiter separat berechnet.

 

4.6 Sämtliche Leistungen des Veranstalters verstehen sich exklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in

Höhe von derzeit 19 %.

 

5. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen

 

5.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach der jeweilig gebuchten Coachingveranstaltung und dem durch Veranstalter und Teilnehmer / der weisungsberechtigten Person (Vertragspartner) bestätigten Auftrag.

5.2 Werden einzelne Leistungen durch einen oder mehrere Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der oder die Teilnehmer den Nachweis erbringen kann, dass kein oder lediglich ein geringer Aufwand entstanden ist.

5.3 Aus diesem Vertrag ergibt sich kein Recht, den Veranstalter für andere Beratungen außer zum in 2.2 genannten Thema in Anspruch zu nehmen.

 

6. Allgemeine Teilnahmebedingungen

 

6.1 Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer mündlichen Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

 

6.2 Der Seminarleiter/Coach/Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

 

6.3 Jeder Teilnehmer unterschreibt separat eine Haftungsfreizeichnung bezüglich Personen- und Sachschäden aufgrund der Teilnahme am Seminar/Coaching/Training. Verweigert der Teilnehmer die Unterschrift, behält sich der Veranstalter einen Ausschluss des jeweiligen Teilnehmers von der Veranstaltung vor.

6.5 Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

 

6.6 Vor der Veranstaltung muss der Trainer/Coach/Seminarleiter des Veranstalters über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.

 

6.7 Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

 

6.9 Veranstaltungen und Seminare, sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert. Dies gilt auch für Dauer und Strecke der An- und Abreise.

 

7. Verschwiegenheitspflicht

Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, überalle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers/Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren. Vertrauliche Informationen, die der Veranstalter schriftlich ausgehändigt bekommt oder persönlich aufzeichnet, müssen so verwahrt werden, dass kein unbefugter Dritter Zugriff darauf nehmen kann.

8. Haftung

8.1 Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.

 

8.2

Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

 

Bleicher Medien GmbH

Gerlingen, den 17.06.2021

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